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В  В В  Allgemeine GeschГғВӨftsbedingungen В 
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Hier mГғВ¶chten wir Sie ГғВјber unsere Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der ГӮВ§ГӮВ§ 651a ff. des BGB ergГғВӨnzen und Grundlage des Reisevertrages zwischen Ihnen, unserem Reisegast, und der Euro International Touristik GmbH, dem Reiseveranstalter der Marke ГўвӮ¬ЕҫSarafea - atemberaubende Orientreisen" bilden.


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Anmeldung sollte nach MГғВ¶glichkeit schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch fГғВјr alle in der Anmeldung mitaufgefГғВјhrten Teilnehmer, fГғВјr deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie fГғВјr seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrГғВјckliche und gesonderte ErklГғВӨrung ГғВјbernommen hat.
1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde Euro International Touristik GmbH (nachfolgend Sarafea genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3. Der Vertrag wird fГғВјr den Reisenden und Sarafea verbindlich, wenn Sarafea die Buchung und den Preis entweder ГғВјber den Vermittler (z.B. ReisebГғВјro) oder direkt bestГғВӨtigt.
1.4. Eine vom ReisebГғВјro ГғВјber ein Computerreservierungssystem ausgestellte Vormerkungs-, Anmeldungs-, Buchungs- oder OptionsbestГғВӨtigung ersetzt nicht die schriftliche BestГғВӨtigung durch Sarafea.
1.5. Eine Optionsbuchung wird am vierten Kalendertag nach dem Eingang der von Sarafea ausgestellten OptionsbestГғВӨtigung zu einer Festbuchung, wenn bis dahin durch den Kunden kein RГғВјcktritt erklГғВӨrt wird.

2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis, d.h. auch die Anzahlung, dГғВјrfen nur gegen AushГғВӨndigung des Sicherungsscheines im Sinne von ГӮВ§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Diesen Sicherungsschein erhalten Sie mit der ReisebestГғВӨtigung.
2.2. SpГғВӨtestens eine Woche nach Erhalt der ReisebestГғВӨtigung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, jedoch maximal ГўвҖҡВ¬ 250 fГғВӨllig. Die HГғВ¶he der Anzahlung ergibt sich aus der ReisebestГғВӨtigung.
2.3. Die Restzahlung wird spГғВӨtestens 21 Tage vor Reisebeginn fГғВӨllig. Bei Buchungen, die spГғВӨter als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der gesamte Reisepreis sofort fГғВӨllig.
2.4. Sarafea ist berechtigt, die Reiseleistung zu verweigern und Schadensersatz wegen NichterfГғВјllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (ГӮВ§ 323 BGB) dem Reiseteilnehmer vorher durch Sarafea schriftlich angedroht wurde.
2.5. Die GebГғВјhren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und UmbuchungsgebГғВјhren sowie eventuelle VersicherungsprГғВӨmien sind sofort fГғВӨllig.
2.6. Hinsichtlich der Akzeptanz von Kreditkarten halten Sie bitte mit Ihrem ReisebГғВјro oder Sarafea RГғВјcksprache.

3. Versicherungen
3.1. Sarafea schlieГғЕёt fГғВјr alle Teilnehmer eine Reise-Krankenversicherung mit RГғВјckholservice und eine Soforthilfe-Versicherung durch unseren Partner, DIE EUROPГғвҖһISCHE, ab. Diese Versicherung ist bereits im Reisepreis inkludiert. Der Reisegast kann bereits bei der Buchung ausdrГғВјcklich erklГғВӨren, diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
3.2. ZusГғВӨtzlich ist bei allen Reisen aus dem Sarafea-Katalog obligatorisch eine ReiserГғВјcktrittskostenversicherung (Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten der verspГғВӨteten Heimreise) im Reisepreis eingeschlossen. Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung an Sarafea befreit. Er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemГғВӨГғЕё den Versicherungsbedingungen.
3.3. Mit der BuchungsbestГғВӨtigung erhГғВӨlt der Reisegast den Versicherungsausweis (Versicherungsschein), aus dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen sind.
3.4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden der

EuropГғВӨische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Vogelweidestr. 5
81677 MГғВјnchen
zu melden.

4. Leistungen
4.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Sarafea Katalog bzw. in den Sonderausschreibungen und aus den hierauf und den Reiseverlauf bezugnehmenden Angaben in der ReisebestГғВӨtigung. Diese werden ergГғВӨnzt durch die in den allgemeinen LГғВӨndereinleitungsseiten abgedruckten Informationen zum jeweiligen Reisegebiet. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind fГғВјr Sarafea bindend. Sarafea behГғВӨlt sich jedoch ausdrГғВјcklich vor, vor VertragsabschluГғЕё eine ГғвҖһnderung der Prospektangaben zu erklГғВӨren, ГғВјber die der Reisende vor Buchung selbstverstГғВӨndlich informiert wird.
4.2. AusflГғВјge, Eintritte oder Besichtigungen, die im Reiseverlauf mit dem Zusatz ГўвӮ¬ЕҫGelegenheit" oder ГўвӮ¬ЕҫMГғВ¶glichkeit" ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der von Sarafea vertraglich geschuldeten Leistungen.
4.3. ReisebГғВјros dГғВјrfen SonderwГғВјnsche nur annehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Sarafea bemГғВјht sich, dem Wunsch des Reiseteilnehmers nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach MГғВ¶glichkeit nachzukommen. ReisebГғВјros sind nicht berechtigt, vom Katalog abweichende Zusagen ohne schriftliche BestГғВӨtigung von Sarafea zu geben.
4.4. Der erste und letzte Tag einer Reise dienen in erster Linie der BefГғВ¶rderung in das/aus dem Zielgebiet und sind daher weitgehend programmfrei gehalten.
4.5. Die den Sarafea-Reisen zugrundeliegenden Flugtarife schlieГғЕёen teilweise die Anwendung der Bonusprogramme der Fluggesellschaften aus.

5. Leistungs- und PreisГғВӨnderungen
5.1. ГғвҖһnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach VertragsabschluГғЕё notwendig werden und die von Sarafea nicht wider Treu und Glauben herbeigefГғВјhrt wurden, sind nur gestattet, soweit die ГғвҖһnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrГғВӨchtigen.
5.2. Sarafea ist verpflichtet, den Kunden ГғВјber LeistungsГғВӨnderungen oder -abweichungen unverzГғВјglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Sarafea dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen RГғВјcktritt anbieten.
5.3. Eventuelle GewГғВӨhrleistungsansprГғВјche bleiben unberГғВјhrt, soweit die geГғВӨnderten Leistungen mit MГғВӨngeln behaftet sind.
5.4. Im Fall einer erheblichen ГғвҖһnderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sarafea in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzГғВјglich nach der ErklГғВӨrung von Sarafea ГғВјber die ГғвҖһnderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenГғВјber geltend zu machen.
5.5. Sarafea ist berechtigt, den Reisepreis zu erhГғВ¶hen, wenn sich fГғВјr Sarafea unvorhersehbar und nach VertragsabschluГғЕё die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von UmstГғВӨnden erhГғВ¶hen oder neu entstehen, die von Sarafea nicht zu vertreten sind: Wechselkurse fГғВјr die betreffende Reise, BefГғВ¶rderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag nach ГғвҖ“lpreiserhГғВ¶hungen), Abgaben fГғВјr bestimmte Leistungen wie Hafen- oder FlughafengebГғВјhren. PreiserhГғВ¶hungen sind nur zulГғВӨssig, wenn zwischen dem VertragsabschluГғЕё und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
5.6. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, der der ErhГғВ¶hung im Abschnitt 5.5. genannten Preisbestandteile des verГғВ¶ffentlichten Katalogpreises seit Abschluss des Reisevertrags und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der ErhГғВ¶hungsbetrag wird zum vertraglich festgelegten Reisepreis addiert.
5.7. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen ErhГғВ¶hung der BefГғВ¶rderungskosten kann Sarafea vom Reisenden den ErhГғВ¶hungsbetrag verlangen. In anderen FГғВӨllen werden die vom BefГғВ¶rderungsunternehmen pro BefГғВ¶rderungsmittel geforderten, zusГғВӨtzlichen BefГғВ¶rderungskosten durch die Zahl der SitzplГғВӨtze des vereinbarten BefГғВ¶rderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Betrag kann Sarafea vom Reisenden verlangen.
5.8. Bei einer ГғвҖһnderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, in dem sich die Reise dadurch fГғВјr Sarafea verteuert hat.
5.9. Sarafea hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige PreiserhГғВ¶hung unverzГғВјglich nach Kenntnis des ГғвҖһnderungsgrunds mitzuteilen. PreiserhГғВ¶hungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
5.10. Bei PreiserhГғВ¶hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern Sarafea in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der RГғВјcktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise mГғВјssen unverzГғВјglich und schriftlich gegenГғВјber Sarafea oder dem buchenden ReisebГғВјro erklГғВӨrt werden.

6. RГғВјcktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurГғВјcktreten. MaГғЕёgeblich ist der Zugang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung bei Sarafea. Dem Kunden wird empfohlen, den RГғВјcktritt schriftlich zu erklГғВӨren. Zur Berechnung der Fristen in Ziffer 6.3. gilt der Eingang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung.
6.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurГғВјck oder tritt er die Reise nicht an, so kann Sarafea Ersatz fГғВјr die getroffenen Reisevorkehrungen und fГғВјr seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewГғВ¶hnlich ersparte Aufwendungen und gewГғВ¶hnlich mГғВ¶gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berГғВјcksichtigen.
6.3. Sarafea kann diesen Ersatzanspruch unter BerГғВјcksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der NГғВӨhe des Zeitpunktes des RГғВјcktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen VerhГғВӨltnis zum Endreisepreis pauschalieren:
Flugreisen:
bis inkl. 36. Tag vor Reisebeginn 5%
ab 35. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 10%
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 15. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 7. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 50% (gilt auch bei Nichtantritt)

Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der RГғВјcktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten GrundsГғВӨtzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Sarafea nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
6.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise fГғВјr einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, ГғвҖһnderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der BefГғВ¶rderungsart vorgenommen (Umbuchung), erhebt Sarafea ein Umbuchungsentgelt von ГўвҖҡВ¬ 50 pro Reisenden.
6.5. UmbuchungswГғВјnsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, kГғВ¶nnen, sofern ihre DurchfГғВјhrung ГғВјberhaupt mГғВ¶glich ist, nur nach RГғВјcktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemГғВӨГғЕё Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgefГғВјhrt werden. Dies gilt nicht bei UmbuchungswГғВјnschen, die nur geringfГғВјgige Kosten verursachen.
6.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genГғВјgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behГғВ¶rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner fГғВјr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.7. Es wird darauf hingewiesen, dass fГғВјr bestimmte Arten von FlГғВјgen ГўвӮ¬вҖң insbesondere FlГғВјge zu Sondertarifen und FlГғВјge mit Billigfluggesellschaften ГўвӮ¬вҖң besondere RГғВјcktrittsbedingungen bestehen. FГғВјr diese FlГғВјge gelten nicht die in diesen Reisebedingungen aufgefГғВјhrten RГғВјcktrittsbedingungen einschlieГғЕёlich der RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung, sondern diejenigen der jeweiligen Fluggesellschaft.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger RГғВјckreise oder aus sonstigen zwingenden GrГғВјnden nicht in Anspruch, so wird sich Sarafea bei den LeistungstrГғВӨgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemГғВјhen. Diese Verpflichtung entfГғВӨllt, wenn es sich um vГғВ¶llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behГғВ¶rdliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. RГғВјcktritt und KГғВјndigung durch Sarafea
Sarafea kann in folgenden FГғВӨllen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurГғВјcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kГғВјndigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die DurchfГғВјhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Sarafea nachhaltig stГғВ¶rt oder wenn er sich in solchem MaГғЕёe vertragswidrig verhГғВӨlt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. KГғВјndigt Sarafea, so behГғВӨlt die Firma den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschlieГғЕёlich der ihm von den LeistungstrГғВӨgern gutgeschriebenen BetrГғВӨge.
8.2. Bis drei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behГғВ¶rdlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung fГғВјr die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Sarafea verpflichtet, den Kunden unverzГғВјglich nach Eintritt der Voraussetzung fГғВјr die NichtdurchfГғВјhrung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die RГғВјcktrittserklГғВӨrung unverzГғВјglich zuzuleiten. Der Kunde erhГғВӨlt den eingezahlten Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Insbesondere haftet Sarafea nicht fГғВјr eventuelle StornogebГғВјhren fГғВјr Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Veranstaltern gebucht worden sind. Das gilt auch fГғВјr nicht erstattbare BilligflГғВјge oder FlГғВјge, die durch Vielfliegerprogramme gebucht wurden. Ebenfalls kГғВ¶nnen seitens Sarafea einzelne, fakultative Zusatzprogramme bis 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden. FГғВјr die fristgerechte Absage ist der Eingang im vermittelnden ReisebГғВјro maГғЕёgeblich. Das ReisebГғВјro ist verpflichtet, den Kunden unmittelbar in Kenntnis zu setzen und die von Sarafea ggf. angebotenen Alternativen an den Kunden weiterzuleiten. Sollte bereits zu einem frГғВјheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Sarafea den Kunden davon zu unterrichten.
8.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die DurchfГғВјhrung der Reise nach AusschГғВ¶pfung aller MГғВ¶glichkeiten fГғВјr Sarafea deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen fГғВјr diese Reise so gering ist, dass die Sarafea im Falle der DurchfГғВјhrung der Reise entstehenden Kosten eine ГғЕ“berschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten wГғВјrde. Ein RГғВјcktrittsrecht seitens Sarafea besteht jedoch nur, wenn die Firma die dazu fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nicht zu vertreten hat, wenn sie die zu dem RГғВјcktritt fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhГғВӨlt der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck. ZusГғВӨtzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens Sarafea keinen Gebrauch macht.

9. Aufhebung des Vertrages wegen auГғЕёergewГғВ¶hnlicher UmstГғВӨnde
9.1. Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer hГғВ¶herer Gewalt erheblich erschwert, gefГғВӨhrdet oder beeintrГғВӨchtigt, so kГғВ¶nnen sowohl Sarafea als auch der Reisende den Vertrag kГғВјndigen. Wird der Vertrag gekГғВјndigt, so kann Sarafea fГғВјr die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene EntschГғВӨdigung verlangen.
9.2. Weiterhin ist Sarafea verpflichtet, die notwendigen MaГғЕёnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die RГғВјckbefГғВ¶rderung umfasst, den Reisenden zurГғВјckzubefГғВ¶rdern. Die Mehrkosten fГғВјr die RГғВјckbefГғВ¶rderung sind von den Parteien je zur HГғВӨlfte zu tragen. Im ГғЕ“brigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.3. Reiseleiter oder ГғВ¶rtliche Vertreter von Sarafea sind zur ErklГғВӨrung der KГғВјndigung bevollmГғВӨchtigt.

10. Haftung von Sarafea
10.1. Sarafea haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns fГғВјr:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfГғВӨltige Auswahl und die ГғЕ“berwachung der LeistungstrГғВӨger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, jedoch nicht fГғВјr die Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten Dritter,
4. die ordnungsgemГғВӨГғЕёe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet fГғВјr ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

11. GewГғВӨhrleistung
11.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemГғВӨГғЕё erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Sarafea kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Sarafea kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhГғВӨltnismГғВӨГғЕёigen Aufwand erfordert.
11.2. MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen
MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung von Sarafea vor Ort zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen vor Ort sind beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, AnsprГғВјche mit Wirkung gegen Sarafea anzuerkennen.
11.3. Minderung des Reisepreises
FГғВјr die Dauer einer nicht vertragsgemГғВӨГғЕёen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem VerhГғВӨltnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben wГғВјrde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlГғВӨsst, den Mangel anzuzeigen.
11.4. KГғВјndigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrГғВӨchtigt und leistet Sarafea innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus BeweissicherungsgrГғВјnden zweckmГғВӨГғЕёig durch schriftliche ErklГғВӨrung - kГғВјndigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, fГғВјr Sarafea erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist fГғВјr die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmГғВ¶glich ist oder von Sarafea verweigert wird oder wenn die sofortige KГғВјndigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Sarafea den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fГғВјr ihn von Interesse waren.
11.5. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KГғВјndigung Schadenersatz wegen NichterfГғВјllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Sarafea nicht zu vertreten hat.
11.6. Verlust und BeschГғВӨdigung von ReisegepГғВӨck
SchГғВӨden am ReisegepГғВӨck oder sein Verlust mГғВјssen zur Wahrung von AnsprГғВјchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen BefГғВ¶rderungsunternehmen (Fluggesellschaft, SchiffsfГғВјhrung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegt ein Diebstahl oder Beraubung vor, ist zusГғВӨtzlich Anzeige beim nГғВӨchsten Polizeirevier zu erstatten und hierГғВјber eine BestГғВӨtigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm AnsprГғВјche mГғВ¶glicherweise nicht zu.

12. BeschrГғВӨnkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von Sarafea fГғВјr SchГғВӨden, die nicht KГғВ¶rperschГғВӨden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrГғВӨnkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsГғВӨtzlich noch grob fahrlГғВӨssig herbeigefГғВјhrt wird oder soweit Sarafea fГғВјr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines LeistungstrГғВӨgers verantwortlich ist.
12.2. FГғВјr alle gegen Sarafea gerichteten SchadenersatzansprГғВјche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober FahrlГғВӨssigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei SachschГғВӨden bis zu ГўвҖҡВ¬ 4.100, ГғВјbersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung fГғВјr SachschГғВӨden auf die HГғВ¶he des dreifachen Reisepreises beschrГғВӨnkt. Diese HaftungshГғВ¶chstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen Sarafea ist insoweit beschrГғВӨnkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler ГғЕ“bereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem LeistungstrГғВӨger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den LeistungstrГғВӨger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder BeschrГғВӨnkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4. Kommt Sarafea bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.

13. Mitwirkungspflicht
13.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen LeistungsstГғВ¶rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle SchГғВӨden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzГғВјglich der ГғВ¶rtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, AnsprГғВјche gegenГғВјber Sarafea anzuerkennen. UnterlГғВӨsst es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Ausschluss von AnsprГғВјchen und VerjГғВӨhrung
14.1. AnsprГғВјche wegen nicht vertragsmГғВӨГғЕёiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenГғВјber Sarafea geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende AnsprГғВјche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. AnsprГғВјche des Reisenden nach den ГӮВ§ГӮВ§ 651 c bis 651 f BGB verjГғВӨhren in einem Jahr. Die VerjГғВӨhrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Sarafea Verhandlungen ГғВјber den Anspruch oder die den Anspruch begrГғВјndenden UmstГғВӨnde, so ist die VerjГғВӨhrung gehemmt, bis der Reisende oder Sarafea die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die VerjГғВӨhrung tritt frГғВјhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3. Jegliche Abtretung von AnsprГғВјchen eines Reiseteilnehmers gegen Sarafea ist ausgeschlossen ГўвӮ¬вҖң es sei denn, der Anmelder hat erklГғВӨrt, fГғВјr die Verpflichtungen der ГғВјbrigen Reisenden einzustehen. Das Abtretungsverbot betrifft sГғВӨmtliche AnsprГғВјche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem sowie AnsprГғВјche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten AnsprГғВјche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulГғВӨssig.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Sarafea steht dafГғВјr ein, deutsche StaatsbГғВјrger ГғВјber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle ГғвҖһnderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. FГғВјr AngehГғВ¶rige anderer Staaten gibt das zustГғВӨndige Konsulat verbindliche Auskunft.
15.2. Sarafea haftet nicht fГғВјr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Sarafea mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Sarafea die VerzГғВ¶gerung zu vertreten hat.
15.3. Der Reisende ist fГғВјr die Einhaltung aller fГғВјr die DurchfГғВјhrung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von RГғВјcktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Sarafea bedingt sind.

16. Kundenbezogene Daten
Sarafea weist ausdrГғВјcklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten hausintern gespeichert werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewГғВӨhrleisten. Dies gilt insbesondere fГғВјr Reisen, fГғВјr die die Beschaffung von Visa erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer Sarafea zur Abwicklung der Reise zur VerfГғВјgung stellt, sind gemГғВӨГғЕё dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbrГғВӨuchliche Verwendung geschГғВјtzt. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach ГӮВ§ 28 Abs. 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrГғВјcklich hingewiesen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
17.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschlieГғЕёlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen wГғВӨhrend der Laufzeit dieses Kataloges per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden, erhГғВӨlt der Kunde eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der Reisebedingungen mit der Buchung ausgehГғВӨndigt. Diese aktualisierte Fassung ersetzt dann die hier vorliegende.

18. Sonstiges
SГғВӨmtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. ГғвҖһnderungen der Leistungen und Preise sind bis zur ReisebestГғВӨtigung mГғВ¶glich.

19. Gerichtsstand
Der Reisende kann Sarafea nur an dessen Sitz verklagen. FГғВјr Klagen seitens Sarafea gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maГғЕёgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen FГғВӨllen gilt MГғВјnchen als Gerichtsstand vereinbart.

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